Halte - Bewilligung
Bitte keine Einzelhaltung
Im Gegensatz zu den lltissen sind Frettchen keine Einzelgänger. In Einzelhaltung
werden sie zwar schneller zahm, die sozialen Bedürfnisse der Tiere jedoch können
vom Menschen nicht ersetzt werden. Man hält sich also vorzugsweise zwei oder
mehrere Tiere. Vom Zusammensetzen von zwei geschlechtsreifen Rüden ist jedoch
abzusehen.
Haltung braucht Bewilligung
Iltisse und Frettchen sind in der Schweiz gleichgestellt und gesetzlich geschützt.
Vor der Anschaffung von Frettchen ist beim Kantonalen Veterinäramt eine Bewilligung
zur Wildtierhaltung einzuholen. Ausserdem ist eine Tierbestandeskontrolle zu
führen. Eine entsprechende Verordnung regelt die Haltung und schreibt die
Minimalgrösse des Käfigs vor. Die Bewilligung wird erteilt, wenn Gehege und
artgerechte Haltung der Tiere vom zuständigen Bezirksveterinär geprüft und
abgenommen sind. Diese Vorschriften sind wohl einzigartig und bestehen nur
in der Schweiz. Doch wer den Bewegungsdrang der Frettchen kennt, versteht
auch die Notwendigkeit solcher Gesetze. Frettchen gehören weder in einen
Kaninchenstall noch in einen Meerschweinchenkäfig.