Halte - Bewilligung


Bitte keine Einzelhaltung

Im Gegensatz zu den lltissen sind Frettchen keine Einzelgänger. In Einzelhaltung werden sie zwar schneller zahm, die sozialen Bedürfnisse der Tiere jedoch können vom Menschen nicht ersetzt werden. Man hält sich also vorzugsweise zwei oder mehrere Tiere. Vom Zusammensetzen von zwei geschlechtsreifen Rüden ist jedoch abzusehen.

Haltung braucht Bewilligung

Iltisse und Frettchen sind in der Schweiz gleichgestellt und gesetzlich geschützt. Vor der Anschaffung von Frettchen ist beim Kantonalen Veterinäramt eine Bewilligung zur Wildtierhaltung einzuholen. Ausserdem ist eine Tierbestandeskontrolle zu führen. Eine entsprechende Verordnung regelt die Haltung und schreibt die Minimalgrösse des Käfigs vor. Die Bewilligung wird erteilt, wenn Gehege und artgerechte Haltung der Tiere vom zuständigen Bezirksveterinär geprüft und abgenommen sind. Diese Vorschriften sind wohl einzigartig und bestehen nur in der Schweiz. Doch wer den Bewegungsdrang der Frettchen kennt, versteht auch die Notwendigkeit solcher Gesetze. Frettchen gehören weder in einen Kaninchenstall noch in einen Meerschweinchenkäfig.